Integrative Zahnheilkunde (Archiv)

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Nachhaltigkeit bei der Versorgung kranker Zähne und Anfertigung von Zahnersatz

Von Norbert Guggenbichler

"Schönheit ist schon da, wenn das Notwendige getan ist; Vollkommenheit, wenn das Notwendige unsichtbar ist" schrieb vor ca. 200 Jahren Johann Wolfgang von Goethe. Bei der Wiederherstellung von Zähnen ist individuell abzuwägen, welche Notwendigkeiten die Zahnersatzversorgung zu erfüllen hat, und inwiefern es empfehlenswert ist, sie unsichtbar zu machen.

Denn nicht alles, was technisch machbar ist, ist langfristig geeignet, den Zahnverlust zu verhindern. Als Faustregel kann man formulieren: Je mehr ästhetische Vollkommenheit, umso größer ist das Risiko eines Scheiterns an der Notwendigkeit, auch "harte Bissen" zu kauen. Die Überkronung von Zähnen mittels Goldlegierungen bzw. Metallkeramik hat Haltbarkeitsfristen von über 10 Jahren (zu 90 %) bzw. 15 Jahren (80 % der untersuchten Kronen) ermöglicht. Im Einzelfall waren solche Kronen über 40 Jahre im Mund. Die Haltbarkeit wird durch zwei Faktoren begrenzt: Je weniger Zahnsubstanz ein überkronter Zahn hat, umso größer die Gefahr eines Bruchs bzw. der Zahnnerventzündung. Zahnersatz auf toten Zähnen (Stiftkronen) ist statisch weniger belastbar als auf gesunden Zähnen, wie die Nachuntersuchungen zeigen.

Der Ruf nach Nachhaltigkeit

Aus einer ökologisch orientierten Ökonomie hat sich die zentrale Forderung nach "Nachhaltigkeit" etabliert. Jeder Bauer wusste das eigentlich immer schon: Man sollte die Milchkuh nicht schlachten, wenn man sie weiter melken will. In die Zahnmedizin übertragen bedeutet dies: Wer mit eigenen Zähnen möglichst lange kauen will, sollte Einflüsse und Behandlungen vermeiden, die die Zahnsubstanz vorzeitig aufbrauchen – wer der Ästhetik zuviel Zahnsubstanz opfert, hat langfristig weniger Zähne zum Kauen. Es ist im Einzelfall individuell für jeden Zahn festzulegen, ob Ästhetik oder Zahnstabilität vorrangig verwirklicht werden sollen, ob nach Goethe das "Notwendige" oder die "Vollkommenheit" angestrebt werden soll.

Ganzheitliche Zahnkronenversorgung (Biomodifikation)

Präparation von Zähnen für die Versorgung mit Kronen nach ganzheitlichen Kriterien mit dem Ziel der Minimierung des Behandlungstraumas zeichnet sich aus durch folgende Qualitätsmerkmale:

    • Verzicht auf zahnärztliche Hochgeschwindigkeitsschleifer (Turbine) zur Vermeidung eines übermäßigen Zahnsubstanzverlustes mit irreversibler Schädigung des Zahnmarks infolge der Unterdruckwirkung der Spraykühlung
    • niedrigtourige Präparation zur Herstellung einer gnathologisch reduzierten Kaufläche mit Anlage von Retentionsrillen und Oberflächenglättung der präparierten Flächen
    • Versorgung der präparativ entstandenen Dentinwunde
    • individuelle unterstützende medikamentöse Therapie nach homöopathischen, isopathischen und akupunkturmeridianbezogenen Prinzipien.

Empfehlenswert: "minimalinvasives Beschleifen"

Will man die natürlichen Zähne möglichst lange erhalten, ist ein Gesichtspunkt vorrangig zu beachten: den Zähnen bei der Behandlung möglichst wenig Schaden zuzufügen. Das bedeutet, ein sog. "minimalinvasives" Beschleifen ist empfehlenswert. Dies ist nur machbar, wenn es materialtechnisch ohne Einbußen an Stabilität möglich ist, zudem auch nur, wenn keine kosmetischen Probleme entstehen. Ansonsten würden die künstlichen Zähne wesentlich "dicker", wenn man das Prinzip "minimalinvasives Schleifen" mit dem Prinzip "nur zahnfarbener Zahnersatz" kombinieren wollte. Mit Goethes Worten: Die Unsichtbarkeit des Notwendigen, d. h. kosmetische Vollkommenheit hat einen schwächenden Einfluss auf die Stabilität. Die Sichtbarkeit des Notwendigen hat einen schwächenden Einfluss auf die Vollkommenheit,  die kosmetische Unsichtbarkeit.

In nüchternen Zahlen: Die Präparation für eine Metallkrone erfordert ca. 0,51,0 mm Mindestschichtstärke. Die Präparation für eine metallkeramisch verblendete oder vollkeramische Vollkrone erfordert bis zu 1,5–2 mm Platz. Goldinlays brauchen ca. 0,5–1,5 mm, Keramikinlays brauchen 2,0–3,0 mm Platzangebot. Onlays sind Inlays, die teilweise noch Höckersubstanz schützen, aber keine Höckerspitzen bedecken.

Overlays sind Onlays, die zumindest einen Höcker komplett abdecken. Teilkronen sind Overlays, die alle Höcker eines Zahnes abdecken ("fassen"), aber zur Zunge oder Wange hin wird der Zahn nur im Bereich der Höckerspitze (ca. 0,5 mm) beschliffen. Galvanokronen haben eine Basis aus galvanisch hergestelltem Reingold, auf der in Keramik der restliche Zahn aufgebaut wird und brauchen wie Vollkeramikkronen 2–3 mm Schichtstärke. Da Zähne unter Umständen im Zahnhalsbereich nur einen Durchmesser von 5–7 mm haben, ist sorgfältig zu überlegen, wieviel Zahnsubstanz entfernt werden kann.

Grundsätzlich bedeutet eine Vollüberkronung, dass bis zu 70 % des ursprünglichen Kronenvolumens aus statischen/konstruktionsbedingten Gründen durch Zahntechnik ersetzt werden muss. Wird diese Marke überschritten, ist schnell ein Zahn in einen Zustand versetzt, wo eine erneute Überkronung nur nach Entfernung des Zahnnerves und Stiftaufbau des toten Zahnes möglich wird. Da tote Zähne das Immunsystem belasten und mitunter nur einige Jahre ohne Probleme im Mund bleiben können, sollte dieser Zustand tunlichst vermieden werden – Vorbeugung fängt beim Beschleifen an.

Autor:

Dr. med. dent. Norbert Guggenbichler

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